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   LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77   

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https://dejure.org/1979,16194
LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77 (https://dejure.org/1979,16194)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77 (https://dejure.org/1979,16194)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - L 5/Ar 29/77 (https://dejure.org/1979,16194)
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  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77
    Die nach Verkündung des Urteils des SG, aber noch vor Berufungseinlegung ergangenen Bescheide, die den gleichen Streitgegenstand betreffen, sind gemäß SGG §§ 96, 153 Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden (Anschluß an BSG, Urteil vom 1977-10-06 7 RAr 82/76 = SozR 1500 § 96 Nr. 6 = BSGE 45, 49).4.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77
    Bei der Anrechnung von Einkommen des Ehegatten nach AFG § 138 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ist ein Verlustausgleich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit anderen Einkunftsarten durchzuführen (Anschluß an BSG, Urteil vom 1977-10-06 7 RAr 1/77 = SozR 4100 § 138 Nr. 2 = BSGE 45, 60 und 7/12 RAr 43/76 = BSGE 45, 20).
  • BSG, 06.10.1977 - 12 RAr 43/76

    Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77
    Bei der Anrechnung von Einkommen des Ehegatten nach AFG § 138 Abs. 1 S 1 Nr. 2 ist ein Verlustausgleich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit anderen Einkunftsarten durchzuführen (Anschluß an BSG, Urteil vom 1977-10-06 7 RAr 1/77 = SozR 4100 § 138 Nr. 2 = BSGE 45, 60 und 7/12 RAr 43/76 = BSGE 45, 20).
  • BSG, 16.03.1973 - 10 RV 552/72

    Termin zur mündlichen Verhandlung - Ausbleiben eines Prozeßbeteiligten - Ladung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.01.1979 - L 5/Ar 29/77
    Die Zustellung der Terminsmitteilung durch Niederlegung bei der Postanstalt 4 Tage vor der mündlichen Verhandlung bedeutet keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (ZPO § 217; BSG, Beschluß vom 1973-03-16 10 RV 552/72 = SozR Nr. 7 zu SGG § 110).2.
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